Rechtsanwalt Verwaltungsrecht Kommunalrecht Gemeinderat Stadtrat Bürgermeister
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Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht | Kommunalrecht

Rederecht und Antragsrecht

Im Gemeinderat, im Stadtrat oder im Kreistag: Immer wieder kommt es zwischen den Mitgliedern der kommunalen Vertretungskörperschaft einerseits und dem Bürgermeister oder dem Landrat andererseits zu Streitigkeiten über das Rederecht oder das Antragsrecht. Dies betrifft sowohl Sitzungen des Gemeinderats, des Stadtrats und des Kreistags als auch deren beratende und beschließende Ausschüsse. Typische Fälle sind Auseinandersetzungen über die vollständige Verweigerung sowie die unzulässige Begrenzung des Rederechts oder des Antragsrechts. Die Mitglieder von Gemeinderäten, Stadträten oder Kreistagen haben jedoch einen Rechtsanspruch auf Mitwirkung an den Beratungen und Beschlussfassungen in den Sitzungen. Dieser Anspruch ergibt sich grundsätzlich aus der Geschäftsordnung (GO), der Gemeindeordnung (GemO) oder der Landkreisordnung (LKrO). Ebenso wie das Rederecht dient auch das Recht, zu jedem Tagesordnungspunkt Anträge zur Sache zu stellen, dazu, dass die Mandatsträger ihre Vorstellungen äußern und dadurch in ihrer Funktion als Vertreter der Bürger eine Willensbildung zu einem durch die Tagesordnung bestimmten Verhandlungsgegenstand herbeiführen können. Werden das Rederecht oder das Antragsrecht durch den Bürgermeister, den Oberbürgermeister oder den Landrat verletzt, müssen die betroffenen Mandatsträger dies nicht klaglos hinnehmen, sondern können sich im Wege des Kommunalverfassungsstreitverfahrens vor dem Verwaltungsgericht dagegen zur Wehr setzen. Für die entstehenden Kosten muss grundsätzlich die Gemeinde, die Stadt oder der Landkreis einstehen. Diese im Grundsatz bestehende Verpflichtung zur Kostenerstattung folgt unmittelbar aus jenen Aufgaben und Kompetenzen, die dem jeweiligen Mandatsträger kommunalverfassungsrechtlich als Ausfluss seiner Organstellung zugewiesen sind.

Sie haben ein kommunalrechtliches Problem mit der Durchsetzung des Rederechts oder des Antragsrechts in einer kommunalen Vertretungskörperschaft? Als erfahrener und kompetenter Anwalt für Kommunalrecht – einem Spezialgebiet des Verwaltungsrechts – steht Ihnen Rechtsanwalt André Schollbach zur Seite.

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