Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht | Kommunalrecht
Rechtsanspruch auf Akteneinsicht
Im Gemeinderat, im Stadtrat oder im Kreistag: Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten über die Gewährung von Akteneinsicht zwischen den Mitgliedern der kommunalen Vertretungskörperschaft einerseits und dem Bürgermeister oder dem Landrat andererseits. Typische Fälle sind Auseinandersetzungen über die vollständige Verweigerung der Akteneinsicht, die teilweise Verweigerung der Akteneinsicht sowie die Bereitstellung unvollständiger Akten. Die Mitglieder von Gemeinderäten, Stadträten oder Kreistagen haben einen Rechtsanspruch auf Gewährung von Akteneinsicht, sofern das erforderliche Quorum erfüllt ist. Das Recht auf Akteneinsicht ist ein Minderheitenrecht und ergibt sich grundsätzlich aus der Geschäftsordnung (GO), der Gemeindeordnung (GemO) oder der Landkreisordnung (LKrO).
Dem einzelnen Mandatsträger kommen das Recht und die Pflicht zu, eigenverantwortlich an den in der kommunalen Vertretungskörperschaft zu erfüllenden Aufgaben mitzuwirken. Zu einer effektiven Wahrnehmung dieser Aufgaben ist der Mandatsträger angesichts der Vielzahl und Komplexität der zu beurteilenden Gegenstände auf Informationen aus dem Bereich der Verwaltung angewiesen. Die Funktion des Akteneinsichtsrechts besteht in der Wahrnehmung der Kontrollbefugnis gegenüber der Verwaltung sowie in der Gewinnung von Informationen über Fakten. Wird der Rechtsanspruch auf Akteneinsicht durch den Bürgermeister, den Oberbürgermeister oder den Landrat verletzt, müssen die betroffenen Mandatsträger dies nicht klaglos hinnehmen, sondern können sich im Wege des Kommunalverfassungsstreitverfahrens vor dem Verwaltungsgericht dagegen zur Wehr setzen. Für die entstehenden Kosten muss grundsätzlich die Gemeinde, die Stadt oder der Landkreis einstehen. Diese im Grundsatz bestehende Verpflichtung zur Kostenerstattung folgt unmittelbar aus jenen Aufgaben und Kompetenzen, die dem jeweiligen Mandatsträger kommunalverfassungsrechtlich als Ausfluss seiner Organstellung zugewiesen sind.
Sie haben ein kommunalrechtliches Problem mit der Durchsetzung des Rechtsanspruchs auf Akteneinsicht? Als erfahrener und kompetenter Anwalt für Kommunalrecht – einem Spezialgebiet des Verwaltungsrechts – steht Ihnen Rechtsanwalt André Schollbach zur Seite.
Rechtsanwalt
für Verwaltungsrecht
Rechtsanwalt André Schollbach