Rechtsanwalt Strafrecht Dresden Strafverteidiger BtMG
Rechtsanwalt Strafrecht Dresden Strafverteidiger BtMG

Rechtsanwalt für Strafrecht in Dresden

Jugendstrafrecht (JGG)

Im Jugendstrafrecht findet neben dem Strafgesetzbuch (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO) das Jugendgerichtsgesetz (JGG) mit besonderen Bestimmungen für Jugendliche und Heranwachsende Anwendung. Jugendlicher ist, wer zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alt ist. Heranwachsender ist, wer zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist. Kinder unter vierzehn Jahren sind schuldunfähig. Für Verfehlungen Jugendlicher und Heranwachsender sind je nach der Schwere des Tatvorwurfs der Strafrichter als Jugendrichter, das Jugendschöffengericht oder die Jugendkammer zuständig.

Typische Verfehlungen im Jugendstrafrecht

Bei Verfehlungen von Jugendlichen oder Heranwachsenden geht es meistens um folgende Delikte: Die Körperverletzung (§ 223 StGB), die gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB), die Nötigung (§ 240 StGB), den Raub (§ 249 StGB), die Erpressung (§ 253 StGB), die räuberische Erpressung (§ 255 StGB), die Sachbeschädigung (§ 303 StGB) und die Brandstiftung (§ 306 StGB). Zudem werden in diesem Zusammenhang häufig Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen Betäubungsmittelgesetz (BtMG) aufgrund von Drogendelikten geführt. Verbotene Substanzen nach dem Betäubungsmittelgesetz sind zum Beispiel Cannabis, Haschisch, Marihuana, Kokain, LSD, Ecstasy, Liquid Ecstasy, Crystal Meth (Methamphetamin) und Speed (Amphetamin). Dabei geht es unter anderem um die folgenden Straftatbestände: Den unerlaubten Anbau, das Handeltreiben, die Einfuhr, das Veräußern und die Abgabe von Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG), den Besitz von Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG), das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) sowie die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG).

Vorladung oder Anklageschrift erhalten?

Haben Sie eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung oder eine Anklageschrift erhalten? Dann sollten Sie zunächst einmal Ruhe bewahren und nicht unüberlegt handeln. Denn durch eine voreilige Aussage bei der Polizei oder eine unbedachte Einlassung vor Gericht kann sich Ihre Situation deutlich verschlechtern. Machen Sie deshalb von ihrem Schweigerecht Gebrauch. Verweigern Sie die Aussage. Das ist Ihr gutes Recht und darf nicht zu Ihren Lasten gewertet werden. Kontaktieren sie einen Anwalt für Strafrecht. Dieser kann der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht professionell und auf Augenhöhe gegenübertreten. Der Strafverteidiger wird zunächst Akteneinsicht beantragen und dann eine für Ihren Fall passende Verteidigungsstrategie entwickeln. Gerade im Jugendstrafrecht werden wichtige Weichen für das weitere Leben von Jugendlichen und Heranwachsenden gestellt. Daher ist es Im Falle eines Ermittlungsverfahrens oder eines Strafverfahrens ratsam, möglichst frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um folgenschwere Fehler mit erheblichen negativen Konsequenzen zu vermeiden.

Sie haben ein strafrechtliches Problem? Sie benötigen einen Strafverteidiger, der engagiert und konsequent für Ihre Rechte eintritt? Als erfahrener und kompetenter Anwalt für Strafrecht steht Ihnen Rechtsanwalt André Schollbach zur Seite. In Dresden sowie bundesweit. Gehen Sie keine unnötigen Risiken ein. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf und schildern Sie uns unverbindlich Ihren Fall.

  • Sie haben eine Vorladung der Polizei zu einem Vernehmungstermin erhalten?
  • Sie haben eine Anklageschrift wegen einer Straftat vom Gericht erhalten?
  • Sie sind in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft der Beschuldigte?
  • Sie haben Post vom Gericht erhalten und sollen einen Rechtsanwalt als Verteidiger benennen?
  • Sie wollen ein Rechtsmittel gegen ein bereits ergangenes Urteil einlegen?
  • Sie brauchen einen erfahrenen und kompetenten Rechtsanwalt für Strafrecht?
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Rechtsanwalt André Schollbach

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