Rechtsanwalt Strafrecht Dresden Strafverteidiger BtMG
Rechtsanwalt Strafrecht Dresden Strafverteidiger BtMG

Anwalt für Strafrecht in Dresden | Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Rechtsanwalt für Betäubungsmittelstrafrecht

Das Betäubungsmittelstrafrecht bzw. Drogenstrafrecht ist als Spezialgebiet des Strafrechts im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt. Verbotene Substanzen sind zum Beispiel Cannabis, Haschisch, Marihuana, Kokain, Ecstasy, Liquid Ecstasy, Crystal Meth (Methamphetamin), Speed (Amphetamin), Morphin, LSD, Heroin und Crack.

Betäubungsmitteldelikte nach dem BtMG

In Ermittlungsverfahren bzw. Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz geht es meistens um folgende Delikte: Den unerlaubten Anbau, das Herstellen, das Handeltreiben, die Einfuhr, die Abgabe und den Erwerb von Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG), den Besitz von Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG), das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) und die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG).

Die nicht geringe Menge bei Drogendelikten

Im Betäubungsmittelstrafrecht bzw. Drogenstrafrecht unterscheidet man zwischen der geringen Menge, der normalen Menge und der nicht geringen Menge. Bei einer Straftat mit einer nichtgeringen Menge an Betäubungsmitteln erhöht sich die zu erwartende Strafe ganz erheblich. Wer zum Beispiel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel treibt oder diese besitzt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG). Wer Betäubungsmittel in nicht geringer Menge nach Deutschland einführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG). Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist das maßgebliche Kriterium die Menge des in den Drogen bzw. Betäubungsmitteln enthaltenen Wirkstoffs. Die Bestimmung des Grenzwertes ist jeweils in Abhängigkeit von der konkreten Wirkungsweise und Wirkungsintensität vorzunehmen. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen den Grenzwert für die nicht geringe Menge der verschiedenen Betäubungsmittel jeweils wie folgt festgelegt: Cannabisprodukte - 7,5 Gramm Tetrahydrocannabinol (THC), Crystal Meth - 5 Gramm Metamphetaminbase, Kokain - 5 Gramm Kokainhydrochlorid, Speed - 10 Gramm Amphetaminbase, Heroin - 1,5 Gramm Heroinhydrochlorid, LSD - 6 Gramm Lysergsäurediethylamid, Ecstasy - 30 Gramm MDMA-Base.

Vorladung, Anklage oder Strafbefehl?

Haben Sie eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung, eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) erhalten? Dann sollten Sie zunächst einmal Ruhe bewahren und nicht unüberlegt handeln. Denn durch eine voreilige Aussage bei der Polizei oder eine unbedachte Einlassung vor Gericht kann sich Ihre Situation deutlich verschlechtern. Machen Sie deshalb von ihrem Schweigerecht Gebrauch. Verweigern Sie die Aussage. Das ist Ihr gutes Recht und darf nicht zu Ihren Lasten gewertet werden.

BtMG: Folgenschwere Fehler vermeiden

Kontaktieren sie einen Anwalt für Strafrecht. Dieser kann der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht professionell und auf Augenhöhe gegenübertreten. Der Strafverteidiger wird zunächst Akteneinsicht beantragen und dann eine für Ihren Fall passende Verteidigungsstrategie entwickeln. Gerade bei Drogendelikten drohen erhebliche finanzielle Konsequenzen und empfindliche Freiheitsstrafen. Daher ist es insbesondere im Drogenstrafrecht ratsam, möglichst frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um folgenschwere Fehler zu vermeiden.

Sie haben ein strafrechtliches Problem? Sie benötigen einen Strafverteidiger, der engagiert und konsequent für Ihre Rechte eintritt? Als erfahrener und kompetenter Anwalt für Strafrecht steht Ihnen Rechtsanwalt André Schollbach zur Seite. In Dresden sowie bundesweit. Gehen Sie keine unnötigen Risiken ein. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf und schildern Sie uns unverbindlich Ihren Fall.

  • Sie haben ein Problem wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)?
  • Sie sind Beschuldigter eines Drogendelikts bzw. einer Betäubungsmittelstraftat?
  • Sie haben eine Vorladung der Polizei zu einem Vernehmungstermin erhalten?
  • Sie haben eine Anklageschrift wegen eines Drogendelikts vom Gericht erhalten?
  • Sie sind in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft der Beschuldigte?
  • Sie haben einen Strafbefehl wegen einer Betäubungsmittelstraftat vom Gericht erhalten?
  • Sie haben Post vom Gericht erhalten und sollen einen Rechtsanwalt als Verteidiger benennen?
  • Sie wollen Berufung oder Revision gegen ein Urteil in einem BtMG-Strafverfahren einlegen?
  • Sie brauchen einen Rechtsanwalt für Strafrecht wegen eines Verstoßes gegen das BtMG?
  • Sie benötigen anwaltliche Beratung im Betäubungsmittelstrafrecht?
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